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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.06.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Garbit GmbH & Co. KG, Franz-Josef-Delonge-Str. 7, 81249 München (nachfolgend „Garbit") und ihren Kunden über die Nutzung der Software „GBit – Garbit Billing Tool" (nachfolgend „GBit").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit Garbit ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

Garbit stellt dem Kunden die Software GBit als Erweiterung für das ERP-System Sage 100 / Sage Office Line zur Nutzung bereit. GBit automatisiert den Import von Abrechnungs- und Transaktionsberichten externer Fulfillment-Plattformen und Marktplätze (z. B. Amazon FBA, Zalando ZFS, AboutYou, Otto u. a.) sowie deren buchhalterische Abbildung in Sage 100, einschließlich der Dokumentation innergemeinschaftlicher Verbringungen.

Die Software wird in der Sage-Umgebung des Kunden installiert und kommuniziert mit den jeweiligen Plattform-Schnittstellen (APIs) sowie mit der Sage-Datenbank des Kunden. Eine Cloud-Verarbeitung von Abrechnungsdaten durch Garbit findet nicht statt.

Leistungsumfang und verfügbare Module ergeben sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung unter billing.garbit.de sowie dem individuellen Angebot.

GBit unterstützt den Kunden bei der ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung. GBit ersetzt keine Steuerberatung. Die abschließende steuerliche Beurteilung sowie die fristgerechte Abgabe von Meldungen (USt-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung, OSS) obliegen dem Kunden bzw. seinem steuerlichen Berater.

§ 3 Lizenz und Nutzungsrecht

Garbit räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.

Die Lizenzierung von GBit erfolgt mandantenbezogen je Sage-100-Installation. Jede Lizenz ist an eine bestimmte Sage-Datenbank sowie einen bestimmten Sage-Mandanten gebunden. Eine Übertragung einer Lizenz auf eine andere Datenbank oder einen anderen Mandanten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Garbit.

Der gebuchte Leistungsumfang (z. B. Anzahl der angebundenen Plattformen, Transaktionsvolumen) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Voraussetzung für die Nutzung ist das Bestehen einer gültigen Lizenz für den betreffenden Mandanten.

Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder sonstige Überlassung der Software an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Garbit unzulässig.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der jeweils aktuellen Preisliste unter billing.garbit.de/preise.html. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Abrechnung der Nutzungsgebühr erfolgt standardmäßig jährlich im Voraus. Die Jahresrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Für den Betrieb von GBit ist zusätzlich eine gültige Sage-100-Lizenz zur Nutzung von Drittanbieter-Anwendungen (3rd-Party-Lizenz) erforderlich. Diese ist nicht Bestandteil der GBit-Lizenz.

Bei Zahlungsverzug ist Garbit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen sowie nach erfolgloser Mahnung die Nutzung der Software bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vorübergehend zu sperren. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit dem im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Aktivierungsdatum. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Kündigungen bedürfen der Schriftform; die Übermittlung per E-Mail an genügt der Schriftformerfordernis.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Garbit liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen um mehr als 60 Tage in Verzug ist und trotz schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung keine Zahlung leistet, oder wenn der Kunde die Software in einer Weise nutzt, die gegen die in § 3 festgelegten Nutzungsrechte verstößt.

§ 6 Updates und Wartung

Garbit stellt dem Kunden im Rahmen der laufenden Nutzungsgebühr Updates und Bugfixes zur Verfügung. Garbit ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang anzupassen, sofern die wesentlichen Vertragsfunktionen erhalten bleiben.

Ändern Plattformbetreiber das Format ihrer Abrechnungsberichte oder ihrer Schnittstellen, ist Garbit bemüht, GBit zeitnah anzupassen. Ein Anspruch auf die Anbindung zusätzlicher Plattformen oder auf eine bestimmte Anpassungsfrist besteht nicht, sofern nicht schriftlich vereinbart.

§ 7 Systemvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten

Die Nutzung von GBit setzt eine lizenzierte und betriebsbereite Installation von Sage 100 (ab Version 8.0) voraus. Der Kunde ist für die Bereitstellung und Wartung seiner Systemumgebung selbst verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, gültige Zugangsdaten für die jeweiligen Plattform-Schnittstellen (z. B. Amazon SP-API, Zalando-API, AboutYou Seller Center) bereitzustellen. Garbit übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen, die aus fehlerhaften oder ungültigen Zugangsdaten resultieren.

Der Kunde ist für die korrekte Einrichtung seiner Konten, Steuercodes und steuerlichen Registrierungen in Sage 100 verantwortlich. Garbit unterstützt im Rahmen des Onboardings beratend.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Garbit gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung und in der zum Zeitpunkt der Überlassung aktuellen Version die in der Produktbeschreibung genannten Funktionen erbringt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Bereitstellung der Software.

Mängel sind von dem Kunden unverzüglich schriftlich und hinreichend genau beschrieben anzuzeigen. Garbit ist berechtigt, einen angezeigten Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Version zu beseitigen.

Eine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit, Erreichbarkeit oder ordnungsgemäße Funktion der Plattform-Schnittstellen (Amazon, Zalando, AboutYou u. a.) besteht nicht, da diese Dienste von unabhängigen Drittanbietern betrieben werden und deren Verfügbarkeit dem Einfluss von Garbit entzogen ist.

Garbit haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Garbit oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Garbit nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Garbit für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung von Garbit aus leichter Fahrlässigkeit ist darüber hinaus der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem Schadenseintritt als Lizenzgebühr an Garbit entrichtet hat.

Garbit haftet nicht für steuerliche Folgen, die aus einer unrichtigen oder unvollständigen Konfiguration durch den Kunden, aus fehlerhaften Quelldaten der Plattformen oder aus einer nicht fristgerechten Abgabe gesetzlicher Meldungen durch den Kunden resultieren. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Garbit, abrufbar unter billing.garbit.de/datenschutz.html.

GBit verarbeitet Abrechnungs- und Transaktionsdaten ausschließlich in der Sage-Umgebung des Kunden. Garbit hat im Regelbetrieb keinen Zugriff auf diese Daten.

Soweit der Kunde personenbezogene Daten seiner Endkunden über GBit verarbeitet, ist er selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (insb. DSGVO) verantwortlich.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar Geschäftsgeheimnisse darstellen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, München.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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