Innergemeinschaftliche Verbringungen

Verbringungen automatisch in Sage 100 - steuerneutral & revisionsfest.

Jede Warenbewegung zwischen EU-Lagern ist nach § 3 Abs. 1a UStG eine fiktive innergemeinschaftliche Lieferung - vollständig zu dokumentieren. GBit erledigt das automatisch: Verbringungsbeleg, Pro-forma-Rechnung, Gegenbuchung und ZM-Vormerkung.

FC Transfer Pro-forma-Rechnung innergemeinschaftlicher Erwerb = 0 € ZM-Vormerkung
Verbringung DE → PL
AusgangsseiteDE-Lager (Ursprung)
EK-Beleg, 0 % § 6a
EingangsseitePL-Lager (Ziel)
innergemeinschaftlicher Erwerb § 1a
NachweisBemessung = EK + NK
Pro-forma-Rechnung § 14a
MeldungBZSt
vorgemerkt ZM
Steuerschuld + Vorsteuer = 0 €vollständig dokumentiert
01 · Rechtsgrundlage

Was ist ein innergemeinschaftliches Verbringen?

Ein innergemeinschaftliches Verbringen liegt vor, wenn ein Unternehmer einen Gegenstand seines Betriebsvermögens ohne Verkauf aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen verbringt - die Ware bleibt in seinem Eigentum.

§§ 3 Abs. 1a UStG

Eine fiktive innergemeinschaftliche Lieferung - die am Ende eine Null ergibt.

Das UStG behandelt den Vorgang als fiktive innergemeinschaftliche Lieferung: Im Ursprungsland greift die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a Abs. 2 UStG), im Bestimmungsland entsteht ein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a Abs. 2 UStG). Steuerschuld und Vorsteuerabzug gehen gegeneinander auf - grundsätzlich Null.

Der Bundesfinanzhof (Beschluss XI B 113/19) hat klargestellt: Bei Amazon FBA ist nicht Amazon der Empfänger, sondern der Endkunde. Die Einlagerung in ein Amazon-Fulfillment-Center im EU-Ausland ist daher ein innergemeinschaftliches Verbringen.

VorgangUrsprung (DE)Ziel (PL, FR, IT …)
Verbringensteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a)innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a) → Vorsteuer
WareneingangEingangsrechnung mit USt.ggf. Zollabwicklung
Verkauf DE→EUOSS1 (§ 3c)Bestimmungsland
Verkauf aus EU-Lagerlokale USt.
OSS ersetzt keine lokale Registrierung. Das OSS-Verfahren gilt nur für grenzüberschreitende Verkäufe aus dem Heimatland. Sobald Ware im EU-Ausland gelagert wird, sind lokale USt-Registrierungen in jedem Lagerland erforderlich.
02 · Voraussetzungen

Wann liegt ein Verbringen vor?

Ein innergemeinschaftliches Verbringen liegt vor, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind. GBit prüft die relevanten Merkmale automatisch anhand der Plattform-Reports.

  • Der Gegenstand war im Ausgangsmitgliedstaat dem Unternehmen zugeordnet.
  • Der Gegenstand gelangt auf Veranlassung des Unternehmers vom Ausgangs- in den Bestimmungsstaat.
  • Die Verfügungsmacht des Unternehmers besteht im Bestimmungsland fort.
  • Es handelt sich nicht um eine nur vorübergehende Nutzung (kein Messestand, keine Baustelle).
  • Der Abnehmer steht bei Transportbeginn noch nicht fest - sonst liegt eine reguläre Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG) vor.
A
Lager DE
Ware im Eigentum des Händlers, dem Unternehmen zugeordnet.
Transport ohne Verkauf
Auf Veranlassung des Unternehmers, kein feststehender Abnehmer.
B
Lager PL
Verfügungsmacht besteht fort → innergemeinschaftlicher Erwerb.
03 · GBit-Lösung

GBit dokumentiert jeden Vorgang revisionsfest.

Das Finanzamt prüft Verbringungen zunehmend intensiv, besonders bei Amazon Pan-EU oder Zalando ZFS. GBit bildet den vollständigen Ablauf automatisch in Sage 100 ab.

Automatischer Ablauf

Erkennen, belegen, gegenbuchen - und auf Null stellen.

  • Automatische Erkennung von FC Transfer, Inbound und vergleichbaren Typen in den Plattform-Reports.
  • Automatische Pro-forma-Rechnung als Verbringungsnachweis (§ 14a.1 Abs. 5 UStAE).
  • Buchung als EK-Beleg im Ausgangsstaat → steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
  • Gegenbuchung als innergemeinschaftlicher Erwerb im Bestimmungsstaat.
  • Ergebnis: steuerneutrale Null-Buchung, die alle Dokumentationspflichten erfüllt.
  • Vormerkung für die Zusammenfassende Meldung (ZM) beim BZSt2.
Sage 100 Integration im Detail →
1
EK-Beleg Verbringung
0 % innergemeinschaftliche Lieferung, Verbringungskonto
2
Gegenbuchung
innergemeinschaftlicher Erwerb = 0 € (Steuer + Vorsteuer)
3
ZM-Vormerkung
automatisch identifiziert & vorgemerkt
04 · Unterstützte Vorgänge

Jeder Lager-Vorgang - plattformübergreifend zugeordnet.

GBit erkennt die plattformspezifischen Transaktionstypen und ordnet sie dem korrekten umsatzsteuerlichen Vorgang zu.

VorgangAmazonZalando ZFSAboutYou FbAY
Transfer zwischen LagernFC TransferZFS Transfer
Einlieferung Lieferant → LagerInboundZFS InboundFbAY Inbound
Rücksendung Lager → LieferantRemovalZFS ReturnFbAY Return
Lieferung EndkundeSaleSaleSale
Retoure EndkundeReturnReturnReturn
Alle Plattformen im Detail →
05 · ZM & Fristen

Zusammenfassende Meldung - automatisch vorbereitet.

ZM-pflichtige Verbringungen werden von GBit identifiziert und für die Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern vorgemerkt - inklusive Export für Ihren Steuerberater.

Meldezeitraum
Monatlich (bis zum 25. des Folgemonats) bei Lieferungen über 50.000 € pro Quartal, sonst quartalsweise.
Steuerentstehung
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb durch Verbringen mit Ablauf des Monats, der dem Erwerb folgt - da die Pro-forma keine echte Rechnung ist.
Intrastat
Warenbewegungen über dem Schwellenwert (in DE 800.000 € Versand/Empfang) werden mit erfasst und ausgewertet.
BMF-Schreiben vom 20.05.2022: Eine verspätete ZM-Abgabe führt nicht mehr automatisch zur Versagung der Steuerfreiheit - die Steuerfreiheit kann rückwirkend gewährt werden. GBit hält Ihre Verbringungen dennoch fristgerecht vorbereitet.
Persönliche Demo

Sehen Sie GBit
live in Aktion.

In ca. 45 Minuten zeigen wir Ihnen, wie GBit Ihre Verbringungen automatisch und revisionsfest in Sage 100 verbucht - live, individuell, ohne Verkaufsdruck.

  • Live-Demo mit Ihren Reports oder unseren Beispieldaten
  • Individuelle Fragen zu Verbringungen, OSS und ZM klären
  • Preise, Lizenzierung und nächste Schritte direkt klären
  • Termin direkt online buchen - kein Telefonat nötig
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Wählen Sie einen Wunschtermin - wir melden uns pünktlich mit dem Meeting-Link.

Ca. 45 Minuten · Online via MS Teams

Unverbindlich · Keine Verpflichtung

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Testen Sie GBit 30 Tage lang kostenlos in Ihrer eigenen Sage-100-Umgebung - mit Ihren echten Verbringungen. Kein Risiko, keine Kreditkarte erforderlich.

Abkürzungen
  1. 1 OSS – One-Stop-Shop: EU-weites Verfahren zur zentralen Meldung grenzüberschreitender Fernverkäufe an Endkunden über ein einziges Portal.
  2. 2 BZSt – Bundeszentralamt für Steuern: zentrale Bundesbehörde u. a. für die Zusammenfassende Meldung.